Terrassenüberdachung Baugenehmigung NRW – was verfahrensfrei ist
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In vier Schritten zur sicheren Planung

Fläche und Tiefe prüfen
Nach § 62 Abs. 1 BauO NRW ist eine Terrassenüberdachung verfahrensfrei, wenn sie höchstens 30 m² Fläche hat und nicht tiefer als 4,50 m ist. Beide Grenzen gelten zugleich. Ein Beispiel: Ein Dach von 6 × 5 m kommt genau auf 30 m², ist mit 5 m aber zu tief und braucht deshalb ein Verfahren. Messen Sie die Tiefe von der Hauswand bis zur Vorderkante der Konstruktion, nicht nur bis zum letzten Pflasterstein.

Bebauungsplan ansehen
Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei. Der Bebauungsplan Ihres Grundstücks kann baubare Flächen, Dachformen oder Gestaltungsvorgaben festlegen, und in manchen Gebieten gibt es eine Gestaltungssatzung. Liegt das Haus im Außenbereich, greift § 35 BauGB. Den Bebauungsplan können Sie bei der Stadt einsehen, oft auch online. Schauen Sie vor der Bestellung hinein, nicht erst danach. Achten Sie dabei auch auf Vorgaben zu Farbe oder Material, falls Ihr Viertel einheitlich gestaltet ist.

Abstand zum Nachbarn klären
Auch für verfahrensfreie Anbauten gelten die Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW und das Nachbarrecht. Bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften steht die Terrasse oft direkt an der Grenze. Ein offenes Dach ist dort anders zu bewerten als ein geschlossener Raum. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Nachbarn – das erspart später Ärger, auch wenn es rechtlich nicht in jedem Fall vorgeschrieben ist. Halten Sie fest, wie weit die geplanten Pfosten von der Grenze entfernt stehen.

Spätere Seitenwände mitdenken
Wer die Überdachung mit Seitenwänden oder Glasschiebewänden schließt, schafft baurechtlich schnell einen Wintergarten. Für ihn gilt: verfahrensfrei nur bis 30 m² Brutto-Grundfläche, bei Gebäudeklasse 1 bis 3 und mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze. An der Grenze eines Reihenhauses ist diese Bedingung meist nicht erfüllt. Planen Sie also heute schon, was morgen dazukommen soll. Auch das gehört deshalb schon in die erste Anfrage an den Fachbetrieb, damit Profile und Statik von Anfang an passen.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung: was trotzdem zählt
Die Frage nach der Terrassenüberdachung Baugenehmigung stellt sich fast jeder Bauherr. In NRW ist die Antwort für übliche Größen erfreulich einfach, aber sie hat Haken. Verantwortlich dafür, dass die Überdachung zulässig ist, ist immer der Bauherr – nicht der Betrieb, der sie montiert. Deshalb sollten Sie die Punkte unten vor der Bestellung klären, nicht danach.
Neben Fläche und Tiefe spielen Denkmalschutz, der Bebauungsplan und die Abstandsflächen eine Rolle. Die Statik – Schnee- und Windlast am Standort – berechnet der Fachbetrieb; sie hat mit der Genehmigungsfrage nichts zu tun, muss aber in jedem Fall stimmen.
Für einen Carport gelten eigene Grenzen: verfahrensfrei bei einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und insgesamt bis 30 m² Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich.
Wenn Sie Ihre Pläne konkret machen möchten, lesen Sie weiter zur Terrassenüberdachung in Soest oder zum Wintergarten. Die Anfrage stellen Sie über das Formular – notieren Sie dort die geplante Breite und Tiefe, dann kann der Fachbetrieb die Grenzen gleich mit Ihnen besprechen.
Fragen zur Baugenehmigung in NRW
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